Inhalt anspringen

Kreis Düren

Für eine Ansicht der Seite in Einfacher Sprache, bitte den Button klicken.

Jahresabschluss

Allgemeines

Der Kreis hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres (31. Dezember eines jeden Jahres) einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune bzw. des Kreises vermitteln und ist zu erläutern.

Jahresabschlüsse des Kreises Düren

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Kämmerei

Ansprechpartner

Herr Thomas Gehring
Amtsleitung
Herr Arno Breuer
Sachgebietsleitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©weyo - stock.adobe.com
  • Kreis Düren
  • Kreis Düren