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Kreis Düren

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Umtausch des alten Führerscheins

Es ist eine Vorgabe der EU: Wer noch einen "alten" Führerschein besitzt und den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1964 angehört, sollte seinen Führerschein zeitnah umtauschen, denn es gelten aktuelle Umtauschfristen. Wer seinen Führerschein zu spät umtauscht, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.

Termin online vereinbaren

Es wird dringend empfohlen, den Umtausch rechtzeitig vorzunehmen. Aufgrund der vielen Umtauschpflichtigen werden nämlich erfahrungsgemäß die Termine besonders vor Ablauf der Frist knapp. Ein rechtzeitiger Umtausch kann dann trotz zusätzlicher Termine im Straßenverkehrsamt nicht garantiert werden. Ein frühzeitiger Termin vermeidet einen zu späten Umtausch. 

Der Umtausch erfolgt nach Jahrgängen und ist nach vorheriger online Terminvereinbarung sowohl im Straßenverkehrsamt in Düren als auch in der Geschäftsstelle in Jülich, Düsseldorfer Str. 6, möglich. Es werden regelmäßig neue zusätzliche Termine eingestellt.

Bis zum 19. Januar 2023 sollten die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen.

 

Wer den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 angehört, der musste den Führerschein bereits bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Ein zeitnaher Umtausch wird daher dringend empfohlen. Der Führerschein ist nach Umtausch noch 15 Jahre gültig. Der Umtausch ist eine Vorgabe der EU. Die Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert das Verwarnungsgeld. Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen begeht man sogar eine Straftat.

Der Termin kann hier vereinbart werden: https://www1.kreis-dueren.de/www1/terminanfrage/index_fs.php (Öffnet in einem neuen Tab). Mitzubringen sind neben dem Führerschein der Personalausweis und ein biometrisches Passfoto.

Wichtig:
Sollten Sie seit der ersten Führerscheinausstellung umgezogen sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Führerscheinstelle.


Gebühren
Die Kosten für die Umstellung belaufen sich auf

30,40 € bei Abholung. Der entsprechende Betrag ist bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

Fristen

Geburtsjahr Umtausch bis spätestens zum
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

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