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Kreis Düren

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Aufenthaltserlaubnisse für Menschen aus der Ukraine

Die noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse ab dem 1. Februar 2024 von Menschen aus der Ukraine werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.

Verlängerte Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Öffnet in einem neuen Tab).  

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Bildnachweise

  • © Boris Zerwann, stock.adobe.com