Bürgergeld  - Krankmeldung

Mitteilung einer Arbeitsunfähigkeit 

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


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Arbeitsunfähigkeit
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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Serviceauswahl

Wo finde ich diese Angaben?

 

Leistungsbescheid Muster - Grunddaten

Identifikation

BG-Check

Identifikation - Antragstellende Person - [Haushaltsvorstand]

Diese Person muss mindestens 15 Jahre alt sein, um antragsberechtigt zu sein.

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Anschrift

    Kontaktdaten

    Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

     

    Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

     

    Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

     

    Bitte benennen Sie die betroffene Person
    Person in Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft

    Arbeitsunfähigkeit

    Arbeitsunfähigkeit
    Nachweise / Dokumentenupload - Arbeitsunfähigkeit

    Beispiel

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Über das 'Plus-Zeichen' können Sie mehrere Seiten übermitteln

    Abschluss

    Rechtsfolgebelehrung & Hinweise

    Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

    Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide) erhalten.

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