Arbeitslosengeld II - Weiterbewilligungsantrag

Weiterbewilligungsantrag

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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Weiterbewilligungsantrag

Arbeitslosengeld II oder umgangssprachlich Hartz IV, erhalten Sie in der Regel für 12 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Arbeitslosengeld II nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn …

 

  • Ihr Einkommen schwankt,
  • Sie selbstständig tätig sind oder
  • die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung unangemessen sind.

Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Stellen Sie dafür rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA)

 

Wenn Sie schon einmal Arbeitslosengeld II bezogen haben und Sie innerhalb von 6 Monaten wieder Leistungen vom Jobcenter beantragen möchten, können Sie auch einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Liegt der Zeitraum länger zurück, muss ein vollständiger ► Neuantrag gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

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HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.


Folgende Unterlagen sollten Sie mindestens bereithalten:

  • Kontoauszüge der letzten sechs Wochen aller Konten und aller Personen der Bedarfsgemeinschaft (BG)

 

 

Sofern Sie uns Änderungen mitteilen möchten, benötigen wir hierüber ebenfalls entsprechende Nachweise. Diese können -je nach Änderung- zum Beispiel sein:

  • Arbeitsvertrag,
  • Gehaltsabrechnungen,
  • Nebenkostenabrechnung,
  • Bescheide anderer Sozialleistungsträger
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