Bürgergeld - BG-Check-In

Mitteilung zur Leistungsprüfung bei neuen Personen 

während des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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BG-Check-In

Bei neuen Personen im Haushalt überprüft das Jobcenter die Zusammensetzung, ob Sie eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden und somit in eine gemeinsame Berechnung einbezogen werden.

 

Bitte erfassen Sie nun die entsprechenden Daten für eine neue Person.

 

Sofern mehrere Personen bei Ihnen einziehen/ eingezogen sind, erfassen Sie bitte jeweils pro Person einen BG-Check-In.

 

HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Identifikation - Antragstellende Person

 

Damit eine korrekte Zuordnung zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft erfolgen kann, erfassen Sie zunächst bitte den Namen und das Geburtsdatum der antragstellenden Person (Haushaltsvorstand).

HINWEIS 

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zur Nutzung unseres Services für die antragstellende Person zwingend erforderlich.

 

Zudem erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse auch eine Eingangsbestätigung, wenn der Online-Service erfolgreich abgesendet wurde.