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Kreis Düren

Vorgehen in Kitas und Grundschulen mit regelmäßiger Lolli-Pool-Testung

Das Land NRW ändert „Lolli“-PCR-Testverfahren an Grundschulen

Aufgrund des deutschlandweit stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter Laborkapazitäten gibt es ab sofort eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des „Lolli“-PCR-Verfahrens erforderlich.

Kurzfristig werden folgende Anpassungen bei „Lolli“-PCR-Tests vorgenommen:

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen. Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
  • Sollte der qualifizierte Antigen-Schnelltest ein anderes Ergebnis als der 1. Schnelltest ergeben, ist eine abschließende PCR-Testung zur Auflösung durchzuführen.
  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Gruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für diese Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

FAQ

Wie lange braucht mein Kind nach einer durchgemachten Infektion nicht an einer Lolli-Testung teilnehmen?
Genesene Schülerinnen und Schüler nehmen für einen Zeitraum von 8 Wochen (berechnet ab der Rückkehr aus der Isolation) nicht an den Lolli-Pool-Testungen teil.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Guenter Albers
  • CC0, pixabay.com