Voraussetzungen
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Beim Kreis Düren als untere Jagdbehörde werden die Jagdscheine erteilt und verlängert.
Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung abgelegt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass der Bewerber mindestens 16 Jahre alt ist, die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt sowie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweist.
Zuständigkeiten
Jagdscheine
Erforderliche Unterlagen
Jadgschein Verlängerung
Gebühren
Downloads
AnsprechpartnerInnen
Frau Maike Strick
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
Kontakt
Frau Irmtraud Bouska
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
Kontakt