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Kreis Düren

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Jagdscheinerteilung

Voraussetzungen

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Beim Kreis Düren als untere Jagdbehörde werden die Jagdscheine erteilt und verlängert.

Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung abgelegt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass der Bewerber mindestens 16 Jahre alt ist, die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt sowie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweist.

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AnsprechpartnerInnen

Frau Maike Strick
Sachbearbeitung
Frau Irmtraud Bouska
Sachbearbeitung

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