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Kreis Düren

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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Rechtsgrundlage

Nach § 29 Abs.2 der StVO sind Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden erteilt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und sonstigen Straßenrechtlichen Vorschriften.

Welche Veranstaltungen können im öffentlichen Verkehrsraum genehmigt werden?

  • Festzüge/Karnevalsumzüge
  • Straßenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Info-Veranstaltungen
  • Kulturveranstaltungen

Anträge

Bitte füllen Sie den folgenden Online-Antrag aus:

Den ausgefüllten Antrag stellen Sie direkt online (unten links über den Button "Daten absenden" beim Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung).

Die Veranstaltererklärung muss vorab von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben werden. Im günstigsten Fall, laden Sie diese als pdf hoch und hängen sie vor online-Antragstellung an. Ebenso können Sie den Versicherungsnachweis als pdf hochladen und anhängen. Als Versicherungsnachweis wird nur das im Antrag hinterlegte Schreiben akzeptiert. Abwandlungen oder Änderungen der Versicherungsgesellschaften werden nicht anerkannt.

Sollte bei Antragstellung noch kein Versicherungsnachweis vorliegen, kann dieser per Post oder Email nachgereicht werden.

Fristen

Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag ca. 4 Wochen (mindestens jedoch 2 Wochen) vor der Veranstaltung gestellt werden.

Karnevalsumzüge

Anträge für Karnevalsumzüge sind mindestens vier Wochen vor Karneval einzureichen.

Wichtiger Hinweis für die Teilnahme von Anhängern an Brauchtumsveranstaltungen (Karneval), die nicht über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen.

1. Das TÜV Gutachten von Brauchtumsfahrzeugen ersetzt nicht die Betriebserlaubnis.

2. Zur Erlangung dieser Betriebserlaubnis, ist der Anhänger beim TÜV vorzuführen. Dort
    wird ein Gutachten nach § 21 StVZO i.V. mit § 4 Abs.1 FZV erstellt. 

3. Sie vereinbaren bei der Zulassungsstelle einen Termin zur Erteilung der Betriebserlaub-
    nis. Diese Betriebserlaubnis wird einmalig erteilt. 

4. Die Betriebserlaubnis muss dann immer zusammen mit dem Brauchtumsgutachten beim
    TÜV zur Verlängerung dieses Gutachtens vorgelegt werden. 

5. Sollte der Anhänger nicht über eine Fahrgestellnummer FIN verfügen, ist das Fahrzeug
    ebenfalls erst bei einem Kfz. Sachverständigen vorzuführen. 

6. Die Kosten für alle og. Maßnahmen sind bei den technischen Sachverständigen zu erfra-
    gen.

7. Werden alle erforderlichen Unterlagen zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bei der Zu-
    lassungsstelle vorgelegt, wird dort eine Gebühr für die einmalige Erteilung in Höhe von 
    39,50 € fällig.

Zuständigkeit

Das Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung ist für die Genehmigung aller Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Düren, außer den Stadtgebieten Düren und Jülich, zuständig.

Ansprechpartnerin

Frau Monika Croé
Sachbearbeitung

Kontakt

Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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