Der Kreistag des Kreises Düren wurde am 13. September 2020 von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die nächsten fünf Jahre gewählt. Die Zahl der Kreistagsmitglieder ist nach Größenklassen der Kreise gestaffelt.
Aufgrund von Ausgleichmandaten wurde die Anzahl Sitze des Kreistages von 54 Sitzen auf 62 Sitzen aufgestockt. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat. Er hat im Kreistag das gleiche Stimmrecht wie ein Kreistagsmitglied.
Der Kreistag ist das demokratisch legitimierte Repräsentations- und Verwaltungsorgan des Kreises. Sein Charakter wird durch Verfassung und Gesetz, vor allem durch die Kreisordnung NRW, festgelegt. Der Kreistag beschließt über die Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit nicht in der Kreisordnung NRW (KrO) etwas anderes bestimmt ist (§ 26 KrO). So gehören z. B. die Wahlen der Mitglieder des Kreisausschusses, der Fachausschüsse, des Kreisdirektors und des Kämmerers sowie die Beschlüsse über die Hauptsatzung, die Haushaltssatzung und die übrigen Kreissatzungen in die originäre Zuständigkeit des Kreistages. Die Kreisordnung NRW legt die Zuständigkeit ihrer Organe gesetzlich abschließend fest, kennt also im Unterschied zur Gemeindeordnung NRW nicht das sog. Rückholrecht der Vertretung.