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Kreis Düren

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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - gewerblich

Zuschüsse für Ihre Investitionen

Mit In-Kraft-Treten der neuen Förderrichtlinie wird die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (bisher unter der Bezeichnung „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen“, kurz: „RWP NRW“) unter der neuen Bezeichnung „Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – in Nordrhein-Westfalen“ fortgeführt. 

Mit dem GRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen gezielt Investitionen gewerblicher Unternehmen – abhängig von Vorhaben und Größe des Unternehmens. Gefördert werden Vorhaben, die neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende langfristig sichern, ganz im Sinne einer nachhaltigen Standortentwicklung. Die Wirtschaftsförderung Kreis Düren steht Ihnen als erster Ansprechpartner zum GRW zur Verfügung und berät Sie zu Ihrem Vorhaben ganz individuell. Für einen Überblick liefern wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zum GRW:

 

Wer kann gefördert werden?

Gewerbliche Unternehmen, deren Tätigkeit nicht auf der Negativliste gemäß Ziffer 2.2. der Richtlinie geführt wird

 

Was wird gefördert?

Der Zuschuss kann insbesondere für folgende Vorhaben verwendet werden:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
  • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • CISAF Tatbestand außerhalb Transformationsvorhaben
  • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
  • Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
  • Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
     

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

  • Bei Investitionsvorhaben ist eine sachkapitalbezogene Förderung oder eine lohnkostenbezogene Förderung möglich
  • Mindestinvestitionssumme (Bagatellgrenze): 150.000 €
  • Bestätigung der Gesamtfinanzierung durch die Hausbank erforderlich
     

Wie hoch ist der Zuschuss?

Förderhöchstsätze im Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):

  • Kleine Unternehmen: 20 %
  • Mittlere Unternehmen: 10 %


Höchstsätze im Bereich der De-Minimis-Verordnung nach Maßgabe der maximalen Beihilfeintensität von 300.000 €:

  • Kleine Unternehmen: 50 %
  • Mittlere Unternehmen: 40 %
  • Große Unternehmen: 30 %


Für Transformations- und nicht-investive Vorhaben gelten abweichende Fördersätze.

 

Wo gibt es weitere Informationen und wie erfolgt die Antragstellung?

Weitere Informationen hat die NRW.BANK auf ihrer Internetseite (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. Die Antragstellung kann digital über ein Kundenportal (Öffnet in einem neuen Tab)erfolgen.

 

Ihre Ansprechpartner im Kreis Düren

Wir beraten Sie gerne zu allen Voraussetzungen des GRW und begleiten Ihr Investitionsvorhaben – persönlich, unkompliziert und lösungsorientiert.

Frau Hauck
Sachbearbeitung

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