Der Kreis Düren fördert mit zinsgünstigen Darlehen und anteiligen Tilgungsnachlässen des Landes Nordrhein-Westfalen den Neubau von preisgünstigen barrierefreien Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, insbesondere für Familien mit Kindern und für ältere Menschen.
Gefördert wird
- der Neubau von Miet- u. Genossenschaftswohnungen,
- die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Nutzungsänderung,
- die Erweiterung von Gebäuden und
die Anpassung von bestehenden Mietwohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse.
Beratung
Vor einer möglichen Antragstellung empfehlen wir Ihnen ein umfangreiches und kostenloses Beratungsgespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter. Im Rahmen des Gespräches werden nicht nur die allgemeinen Fördermöglichkeiten erörtert, sondern auch die Frage des Bedarfs, der Zielgruppen, der Verfügbarkeit der Fördermittel und der Qualitätsanforderungen an die Planung sowie das weitere Verfahren.
Die Grundrissgestaltung und Größenordnung der geplanten Wohnungen sollte zweckmäßig und für wechselnde Nutzergruppen geeignet sein. Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehört dabei die Barrierefreiheit, damit den Bedürfnissen von Schwerbehinderten und älteren Menschen Rechnung getragen wird. Darüber hinaus sind beim Neubau von Mietwohnungen die derzeitigen energetischen Voraussetzungen der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) einzuhalten.
Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommuna-les, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK.