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Kreis Düren

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Modernisierung von Wohnraum – Verbesserung des Wohnungsbestandes

Zur Verbesserung der Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen der Modernisierung von Wohnraum verschiedene Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden.

Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten von Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf den zugehörigen Grundstücken, durch die
1. der Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht wird (beispielsweise durch Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes und des Sicherheitsempfindens, Ausstattung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur, NEU 2025: Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität bei weniger als zehn Stellplätzen, nachhaltige Verringerung des Wasserverbrauchs),
2. Endenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart werden oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
3. Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
4. das Wohnumfeld im Falle von Mietwohnraum aufgewertet wird und
5. Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.

Kontakt

Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung

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Bildnachweise

  • © Romolo Tavani, stock.adobe.com