Zur Verbesserung der Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen der Modernisierung von Wohnraum verschiedene Erneuerungsmaßnahmen finanziert werden.
Zu den Förderbausteinen gehören:
- Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren einschließlich des Einbaues von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch im Wohnungsbestand,
- Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand und in bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen,
- Bauliche Anpassung und Umbau von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen,
- Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden,
- Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten.
Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen sowie Stadterneuerungsgebieten.
Links und Downloads
Weitere Informationen im Web:
- Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab)
- NRW.BANK (Öffnet in einem neuen Tab)
- Energieberater der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Energieberater der Deutschen Energieagentur (Öffnet in einem neuen Tab)
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie hier:
Kontakt
Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung
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