Zuständig sind die Städte und Gemeinden
Wichtiger Hinweis:
Zuständig für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist die Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Zuständig für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist die Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Damit sollen einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, bei den Wohnkosten unterstützt werden.
Es wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung oder Zimmer und einem sogenannten Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung.
Mit dem Wohngeldrechner kann errechnet werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.