Allgemeine Informationen
Der Zinssatz der für Eigentumsmaßnahmen bewilligten Darlehen der NRW.BANK in Düsseldorf kann nach jeweils drei bzw. fünf Jahren einkommensabhängig angepasst werden.
Die Mehrbelastung durch eine Verzinsung kann begrenzt werden.
Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach dem prozentualen Grad der Unter- bzw. Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen - WFNG NRW.
Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerinnen bzw. Darlehensnehmer wird vom Fachbereich Wohnungswesen berechnet und für die NRW.BANK bescheinigt.