Rechtsgrundlage
Nach § 45 Absatz 6 der StVO dürfen Arbeiten öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.
Anträge
Sie beantragen diese Genehmigung durch Ausfüllen des Online-Antrages. Zum absenden ihres Antrages verwenden Sie bitte den Button "Daten absenden" unten links im Antrag.
Antragsformular:
Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung des Kreises Düren. Befindet sich das Vorhaben jedoch im Stadtgebiet Düren oder Jülich, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde.

