Inhalt anspringen

Kreis Düren

Für eine Ansicht der Seite in Einfacher Sprache, bitte den Button klicken.

Arbeitsstellen im Straßenraum

Rechtsgrundlage

Nach § 45 Absatz 6 der StVO dürfen Arbeiten öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.

Anträge

Sie beantragen diese Genehmigung durch Ausfüllen des Online-Antrages. Zum absenden ihres Antrages verwenden Sie bitte den Button "Daten absenden" unten links im Antrag.

Zuständigkeit

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung des Kreises Düren. Befindet sich das Vorhaben jedoch im Stadtgebiet Düren oder Jülich, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde.

Kontakt

Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung

Ansprechpartnerinnen

Herr Kammer
Sachbearbeitung
Frau Schneider
Sachgebietsleitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Wellnhofer Designs - stock.adobe.com