Rechtsgrundlage
Nach § 45 Absatz 6 der StVO dürfen Arbeiten öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.
Anträge
Sie beantragen diese Genehmigung durch Ausfüllen des Online-Antrages. Den Online-Antrag können Sie per E-Mail (bitte den Button unten links im Antrag zum Senden verwenden), Post oder Fax versenden.
Antragsformular:
Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung des Kreises Düren. Befindet sich das Vorhaben jedoch im Stadtgebiet Düren oder Jülich, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde.