Rechtsgrundlage
Nach § 32 Abs.1 der StVO ist verboten Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Container dürfen daher nur aufgestellt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. Ziffer 8 StVO erteilt hat.
Anträge
Sie beantragen diese Genehmigung durch Ausfüllen des Online-Antrages. Den Online-Antrag können Sie per E-Mail (bitte den Button unten links im Antrag zum Senden verwenden), Post oder Fax versenden.
Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung des Kreises Düren. Befindet sich das Vorhaben jedoch im Stadtgebiet Düren oder Jülich, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde.
Was Sie sonst noch wissen müssen
- Der Container ist so aufzustellen, dass der Verkehr möglichst wenig behindert wird.
- Die Genehmigung gilt nur für Aufstellorte innerhalb geschlossener Ortschaften.
- Der Container darf nicht breiter als 2,5 m und nicht länger als 8,0 m sein.
- Der Container muss mit retroreflektierenden Folien gekennzeichnet sein (siehe Bild rechts oder Abbildung im Verkehrsblatt 10/82 S. 186, 187).
- Vor- und Zuname, Wohnort (Firma und Sitz) und Telefonnummer des Aufsteller müssen in unverwischbarer Schrift auf dem Container deutlich angegeben sein.
- Bei Dunkelheit - oder wenn die Witterung es erfordert - muss der Container durch gelbes Licht beleuchtet sein.