Rechtsgrundlage
Nach § 29 Abs.2 der StVO sind Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden genehmigungspflichtig. Genehmigungen werden erteilt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und sonstigen Straßenrechtlichen Vorschriften.
Welche Veranstaltungen können im öffentlichen Verkehrsraum genehmigt werden?
- Festzüge/Karnevalsumzüge
- Straßenfeste
- Sportveranstaltungen
- Info-Veranstaltungen
- Kulturveranstaltungen
Anträge
Bitte füllen Sie den folgenden Online-Antrag aus:
Den ausgefüllten Antrag stellen Sie direkt online (unten links über den Button "Daten absenden" beim Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung).
Die Veranstaltererklärung muss vorab von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben werden. Im günstigsten Fall, laden Sie diese als pdf hoch und hängen sie vor online-Antragstellung an. Ebenso können Sie den Versicherungsnachweis als pdf hochladen und anhängen. Als Versicherungsnachweis wird nur das im Antrag hinterlegte Schreiben akzeptiert. Abwandlungen oder Änderungen der Versicherungsgesellschaften werden nicht anerkannt.
Sollte bei Antragstellung noch kein Versicherungsnachweis vorliegen, kann dieser per Post oder Email nachgereicht werden.
Fristen
Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag ca. 4 Wochen (mindestens jedoch 2 Wochen) vor der Veranstaltung gestellt werden.
Karnevalsumzüge
Anträge für Karnevalsumzüge sind mindestens vier Wochen vor Karneval einzureichen.
Downloads (Karnevalsumzüge)
- Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei BrauchtumsveranstaltungenPDF-Datei2,62 MB
- Übersicht der notwendigen Unterlagen für den Einsatz verschiedener Fahrzeuge bei KarnevalsumzügenPDF-Datei45,82 kB
- Liste der am Umzug teilnehmenden FahrzeugePDF-Datei33,72 kB
- Erklärung Wagenbauer (Umzug)PDF-Datei35,98 kB
- Merkblatt zu Brauchtumsumzügen "Unfallverhütungsvorschriften für Anhänger"PDF-Datei107,79 kB
Zuständigkeit
Das Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung ist für die Genehmigung aller Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Düren, außer den Stadtgebieten Düren und Jülich, zuständig.