Rechtsgrundlage
Nach § 45 Abs.3 der StVO bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Im Kreis Düren sind hiernach zuständig die Städte Düren und Jülich sowie für alle anderen Gemeinden das Straßenverkehrsamt.
Schäden oder Mängel an Verkehrszeichen - Wer ist zuständig?
Zuständig sind die Straßenbaulastträger.
Bei Bundes- und Landesstraßen (Ausnahme:Innerhalb der Ortslagen in Düren)
Bei Kreisstraßen (Ausnahme: Innerhalb der Ortslagen in Düren)
Kreisverwaltung Düren
Bauhof Stockheim
Fon: 02421/53585
Fax: 02421/51976
Bei Stadt- und Gemeindestraßen
Zuständig ist die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Änderungswünsche und Anträge
Sie möchten eine Beschilderung geändert oder eine Verkehrregelung überprüft haben? Sie haben einen Verbesserungsvorschlag oder Mängel in der Beschilderung festgestellt?
Dann können Sie dies formlos per Fax, per Post oder persönlich beim Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung beantragen. Die Bearbeitung der Anträge ist kostenlos.