Aufgaben und Leistungen
Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Jahresabschlüsse und die Gesamtabschlüsse des Kreises Düren jeweils nach Ablauf des Haushalts- bzw. Geschäftsjahres. Die Berichte werden im Rechnungsprüfungsausschuss und Kreistag beraten.
Die Rechnungsprüfung führt für den Fachbereich der job-com die Innenrevision nach § 49 SGB II durch und erstellte hierüber Prüfungsdokumentationen.
Zudem wurde dem Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe der Allgemeinen Innenrevision übertragen.
Für Sozialleistungen nach dem SGB XII werden Prüfungen und Testierungen nach Maßgabe des AG-SGB XII NRW durchgeführt.
Im Rahmen der Vergabeprüfungen prüft das Rechnungsprüfungsamt zahlreiche Auftragsvergaben des Kreises nach VgV, VOB und UVgO.
Im Bereich der Allgemeinen Verwaltungsprüfung prüft das Rechnungsprüfungsamt jeweils verschiedene Fachbereiche und Organisationseinheiten und erstellt hierüber Prüfberichte, die im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und zur Kenntnis genommen werden.
Des Weiteren ist die Rechnungsprüfung für die Zuwendungsprüfungen zuständig und ist auch als Prüfeinrichtung nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW tätig.
Die Prüfberichte der Rechnungsprüfung werden nach ihrer Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss und/oder Kreistag hier auf der Internetseite anonymisiert veröffentlicht.
Prüferinnen und Prüfer
Vorbeugung und Verhinderung von Korruption
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 53 Abs. 3 Kreisordnung NRW (KrO) muss jeder Kreis ein Rechnungsprüfungsamt einrichten. Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Kreistag unmittelbar verantwortlich bzw. in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt (§ 101 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO).
Gleichzeitig ist es Prüfeinrichtung im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetzes.