Die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Kreisverwaltung Düren obliegt der Kreiskasse. Derzeit sind das deutlich mehr als 550 Millionen Euro, welche jährlich, sowohl in der Einnahme als auch in der Ausgabe, abgewickelt werden müssen.
Den Zahlungspflichtigen stehen für die Überweisung der zu zahlenden Beträge folgende Girokonten zur Verfügung:
- Sparkasse Düren, IBAN DE80 3955 0110 0000 3562 12, BIC /SWIFT SDUEDE33XXX
- Postbank Köln, IBAN DE50 3701 0050 0079 1485 03, BIC/SWIFT PBNKDEFFXXX
Bei Überweisung Angabe des Kassenzeichens
Damit fehlerhafte Verbuchungen weitestgehend vermieden werden können, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, in den Überweisungen das Kassenzeichen exakt anzugeben. Fehlerhafte Verbuchungen können dazu führen, dass gegen die Zahlungspflichtigen, trotz Begleichung der Forderung, Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden.
Beitreibung von Forderungen
Neben der Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs ist die Mahnung und die sich daran anschließende Beitreibung der nicht beglichenen Forderung eine weitere Hauptaufgabe der Kreiskasse. Für die zwangsweise Einziehung der Forderungen stehen der Kreiskasse verschiedene Instrumentarien zur Verfügung. So können z.B. Lohn- und Kontopfändungen, aber auch Sachpfändungen (z.B. PKW-Pfändungen) durchgeführt werden.