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Kreis Düren

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Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden  Erträge und Aufwendungen.

Hier werden alle Aufwendungen und Erträge aus den produktorientierten Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch das Gesetz oder die Verordnung nichts anderes zugelassen ist.

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