Die Teilrechnungen sind nach § 40 GemHVO gegliedert in Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung. Hier werden die in den Teilplänen ausgewiesenen Kennzahlen um tatsächliche Ist-Zahlen ergänzt. In den Teilrechnungen erfolgt die produktorientierte Zuordnung der Ein- und Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen.