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Kreis Düren

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Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung

Die Teilrechnungen sind nach § 40 GemHVO gegliedert in Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung. Hier werden die in den Teilplänen ausgewiesenen Kennzahlen um tatsächliche Ist-Zahlen ergänzt. In den Teilrechnungen erfolgt die produktorientierte Zuordnung der Ein- und Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen.

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