Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge können deutschlandweit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Das Hauptzollamt und Ihr Kfz-Versicherer werden dabei automatisiert benachrichtigt.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Auto abmelden wollen, müssen Sie
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
mitbringen.
Bei Außerbetriebsetzungen wird auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verzichtet.
Ausnahme: Das Fahrzeug soll verschrottet werden und es wird gleichzeitig ein Verwertungsnachweis vorgelegt. In diesem Fall muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden.
Hinweis
Kennzeichenschilder müssen mit unversehrten Stempelplaketten vorgelegt werden und dürfen erst nach Aufforderung entstempelt werden! Das heißt, dass die Plaketten (Kreissiegel oder Landeswappen) müssen unkenntlich gemacht werden.
Gebühren
- 16,80 Euro
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: