Terminvereinbarung erforderlich!
Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab) für Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle. Bei der Terminvereinbarung geben Sie ihr Anliegen an, damit ein entsprechendes Zeitfenster für Sie reserviert werden kann.
Am Samstag werden keine Ausfuhrkennzeichen erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis/Reisepass des Antragstellers
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
- Versicherungsbestätigung (Dreifachkarte) zur Ausfuhr
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zur Identifizierung ist die Vorführung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt Düren erforderlich.
- Gutachten über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Sepa-Lastschriftmandat (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des SEPA-Mandates zu erfassen.)
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter für Sie den Antrag stellt
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen.
Weitere Informationen
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist grundsätzlich für maximal 12 Monate möglich.
Das Fahrzeug kann nur innerhalb der Gültigkeit im Inland und Ausland gefahren werden. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig vom Versicherungszeitraum.
Auf den Kennzeichenschildern ist der letzte Tag der Gültigkeit vermerkt.
Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbezirk Düren befinden.
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: