Am Samstag werden keine Ausfuhrkennzeichen erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens folgende Unterlagen im Original mit:
1. Ausweisdokumente
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (keine Kopie)
- Wenn im Ausweis keine aktuelle Adresse steht: aktuelle Meldebescheinigung oder ein anderer amtlicher Adressnachweis
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis/Reisepass der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers
2. Fahrzeugunterlagen
- Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr (Dreifachkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gutachten der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, zur Entwertung)
- Hinweis: Zur Identifizierung ist die Vorführung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt Düren erforderlich. Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbezirk Düren befinden.
3. Zahlungsunterlagen
- SEPA-LastschriftmandatPDF-Datei74,87 kB für die Kfz-Steuer
- Wichtig: Wenn der Steuerzahler nicht der Fahrzeughalter ist, müssen beide Personen das SEPA-Mandat unterschreiben (oben und unten).
4. Falls Sie eine Vertretung schicken
- VollmachtPDF-Datei47,03 kB
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Weitere Informationen
- Die Gültigkeit eines Ausfuhrkennzeichens beträgt maximal 12 Monate (abhängig vom Versicherungszeitraum).
- Das Fahrzeug darf nur innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums im In- und Ausland gefahren werden.
- Der letzte Gültigkeitstag ist auf den Kennzeichenschildern vermerkt.
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

