Allgemeines
Hiermit ist nicht die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis gemeint!
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Beantragen Sie die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.