Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Diebstahl des Kfz-Briefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bei Verlust des Kfz-Briefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II ist immer eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Dazu ist die persönliche Vorsprache der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters unter Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann eine Umschreibung auf einen neuen Halter erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens erfolgen.
Die Aufbietung ist die öffentliche Bekanntmachung des Verlustes. Das Kraftfahrt-Bundesamt veranlasst die Veröffentlichung (Aufbietung) der Nummer des verlorenen Fahrzeugbriefes im Verkehrsblatt.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Die Ausstellung des Ersatzes der Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzbrief) und die "Aufbietung" der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) beim Kraftfahrt-Bundesamt kosten ca. 65,00 Euro.
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) kann Ihnen nach ca. 3 Wochen zugeschickt werden.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Um einen neuen Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters oder die Diebstahlsanzeige
- Hauptuntersuchungsbericht
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. bei alten Fahrzeugpapieren der Fahrzeugbrief
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: