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Kreis Düren

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Ersatzführerschein wegen Verlust/Diebstahl

Führerschein verloren oder gestohlen? – So beantragen Sie Ersatz

Wichtig: Diese Regelung gilt nicht, wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde.


Was ist zu tun?

  • Persönlich vorsprechen:
    Die Beantragung muss bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich erfolgen.
  • Verlustmeldung:
    Sie müssen erklären, wie es zum Verlust gekommen ist.
    In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust notwendig.
  • Wiedergefunden?
    Wird der ursprüngliche Führerschein später wiedergefunden, muss er unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
    Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich, auch wenn der neue Führerschein noch nicht ausgestellt wurde – denn die Bearbeitungskosten entstehen bereits mit dem Antrag.
  • Bis der neue Führerschein da ist
    Sie können auf Wunsch eine vorläufige Fahrerlaubnis als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung erhalten. (Gebühr: 7,70 €)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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