Führerschein verloren oder gestohlen? – So beantragen Sie Ersatz
Wichtig: Diese Regelung gilt nicht, wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde.
Was ist zu tun?
- Persönlich vorsprechen:
Die Beantragung muss bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich erfolgen. - Verlustmeldung:
Sie müssen erklären, wie es zum Verlust gekommen ist.
In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust notwendig. - Wiedergefunden?
Wird der ursprüngliche Führerschein später wiedergefunden, muss er unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich, auch wenn der neue Führerschein noch nicht ausgestellt wurde – denn die Bearbeitungskosten entstehen bereits mit dem Antrag. - Bis der neue Führerschein da ist
Sie können auf Wunsch eine vorläufige Fahrerlaubnis als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung erhalten. (Gebühr: 7,70 €)