Allgemeines
Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt.
Hiermit ist nicht die Neuausstellung eines Führerscheines wegen Entzug durch ein Gericht oder eine Behörde gemeint.
Bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde den Verlust erklären bzw. in Einzelfällen eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins abgeben.
Sollten Sie nach Abgabe der Eidesstattliche Versicherung bzw. einfachen Verlusterklärung den alten Führerschein auffinden, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Eine Gebührenrückerstattung, auch wenn das Ersatzdokument noch nicht ausgehändigt wurde, ist leider nicht möglich, da die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags erhoben wird.
Bis zur Aushändigung Ihres Ersatzführerscheines können Sie auf Wunsch eine vorläufige Fahrerlaubnis als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung erhalten (Gebühr: 7,70 €).