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Kreis Düren

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Fahrerkarten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr

Fahrerkarte für das digitale Kontrollgerät – Pflicht im gewerblichen Verkehr

Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr führen, das nach dem 30.04.2006 zugelassen wurde, benötigen Sie eine Fahrerkarte.

Was ist die Fahrerkarte?

  • Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte, auf der Ihre Lenk- und Ruhezeiten digital gespeichert werden.
  • Sie dient dem Schutz von Fahrerinnen und Fahrern sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Straßenverkehr.
  • Die Karte ist 5 Jahre gültig.

Hinweis: Fahrzeuge über 3,5 t müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein – ohne Fahrerkarte dürfen Sie diese nicht im gewerblichen Verkehr fahren.


Beantragung und Bearbeitungszeit:

  • Die Karte können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: ca. 5 Werktage
    (Sie erhalten die Karte per Post oder können sie persönlich abholen.)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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