Allgemeines
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, sind mit einem digitalen Kontrollgerät auszurüsten, wenn sie nach dem 30.04.2006 zugelassen wurden. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer*innen eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.
Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und dient somit dem Schutz der Kraftfahrer*innen im gewerblichen Personen - und Güterverkehr. Sie wird für fünf Jahre ausgestellt.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 5 Werktage nach Antragstellung zugestellt bzw. abholbereit.