Fahrerkarte für das digitale Kontrollgerät – Pflicht im gewerblichen Verkehr
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr führen, das nach dem 30.04.2006 zugelassen wurde, benötigen Sie eine Fahrerkarte.
Was ist die Fahrerkarte?
- Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte, auf der Ihre Lenk- und Ruhezeiten digital gespeichert werden.
- Sie dient dem Schutz von Fahrerinnen und Fahrern sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Straßenverkehr.
- Die Karte ist 5 Jahre gültig.
Hinweis: Fahrzeuge über 3,5 t müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein – ohne Fahrerkarte dürfen Sie diese nicht im gewerblichen Verkehr fahren.
Beantragung und Bearbeitungszeit:
- Die Karte können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
- Durchschnittliche Bearbeitungszeit: ca. 5 Werktage
(Sie erhalten die Karte per Post oder können sie persönlich abholen.)


![Motivbild Lkw-Fahrer [Foto: © KM.Photo - stock.adobe.com]](/kreishaus/amt/amt30/Fahrerkarte.php.media/56126/AdobeStock_275449387_Kraftfahrer_web.jpg.scaled/19e2c105e448a467ee3349471e706b21.jpg)
