Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) – Pflicht für Berufskraftfahrer
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, reicht der Führerschein allein nicht aus.
Sie benötigen zusätzlich den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Was ist der FQN?
- Der FQN ersetzt seit dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
- Wenn Ihre Fahrerlaubnis noch die Schlüsselzahl 95 enthält, bleibt diese bis zum Ablaufdatum gültig.
- Danach ist ein FQN im Scheckkartenformat erforderlich.
Wer braucht den FQN?
- Alle, die als Berufskraftfahrer/in tätig sind und eine Fahrerlaubnis der Klassen C (Lkw) oder D (Bus) besitzen.
Was müssen Sie tun?
- Grundqualifikation erwerben – vor Aufnahme der Tätigkeit.
- Alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
- Die Nachweise über die Weiterbildung müssen seit dem 02.12.2022 digital im Berufsqualifikationsregister (BQR) hinterlegt sein.
Papiernachweise werden nicht mehr akzeptiert.
Hinweis: Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 entfällt künftig vollständig – der FQN dient als neuer, eigenständiger Nachweis.