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Kreis Düren

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Fahrlehrererlaubnis

Voraussetzung

Mindestalter: 21 Jahre

Antragstellung

In dem Antrag hat der Bewerber/die Bewerberin anzugeben, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse er/sie die Fahrlehrerlaubnis erwerben will.

Erforderliche Unterlagen

Dem formlosen Antrag sind beizufügen:

  • Persönliche Vorlage des Personalausweis oder Reisepass
    Hinweis: Eine Überprüfung der Identität ist nur durch persönliche Vorlage möglich.
  • Lebenslauf
  • Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    Alternativ: Vorlage eines gültigen und ab dem 01. Januar 1999 erworbenen Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen (nicht älter als ein Jahr)
    Alternativ: Vorlage eines gültigen und ab dem 01. Januar 1999 erworbenen Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Führerschein oder amtlich beglaubigte Kopie
    • Bewerber muss Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens drei Jahren besitzen
    • Wenn Fahrerlaubnis zusätzlich für Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, dann muss der Bewerber jeweils seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Fahrlehrerausbildung
  • Im Falle der Ausbildung für die Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE ist zusätzlich noch eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung vorzulegen
  • Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde"
    Hinweis: Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes.
    Darf nicht älter als drei Monate sein
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (wird vom Sachbearbeiter eingeholt)

Rechtsgrundlage

Es besteht ein Anspruch auf Erteilung der Fahrlehrererlaubnis, wenn die in § 2 FahrlG (Öffnet in einem neuen Tab) festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beträgt zur Zeit 35,- Euro.

Kontakt

Bei Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle gerne persönlich oder unter 02421/221030 999 zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

Frau Anke Prick
Sachgebietsleitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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