Voraussetzung
Mindestalter: 21 Jahre
Antragstellung
In dem Antrag hat der Bewerber/die Bewerberin anzugeben, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse er/sie die Fahrlehrerlaubnis erwerben will.
Erforderliche Unterlagen
Dem formlosen Antrag sind beizufügen:
- Persönliche Vorlage des Personalausweis oder Reisepass
Hinweis: Eine Überprüfung der Identität ist nur durch persönliche Vorlage möglich. - Lebenslauf
- Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Alternativ: Vorlage eines gültigen und ab dem 01. Januar 1999 erworbenen Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE - Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen (nicht älter als ein Jahr)
Alternativ: Vorlage eines gültigen und ab dem 01. Januar 1999 erworbenen Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE - Führerschein oder amtlich beglaubigte Kopie
- Bewerber muss Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens drei Jahren besitzen
- Wenn Fahrerlaubnis zusätzlich für Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, dann muss der Bewerber jeweils seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Fahrlehrerausbildung
- Im Falle der Ausbildung für die Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE ist zusätzlich noch eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung vorzulegen
- Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde"
Hinweis: Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes.
Darf nicht älter als drei Monate sein - Auskunft aus dem Fahreignungsregister (wird vom Sachbearbeiter eingeholt)
Rechtsgrundlage
Es besteht ein Anspruch auf Erteilung der Fahrlehrererlaubnis, wenn die in § 2 FahrlG (Öffnet in einem neuen Tab) festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis beträgt zur Zeit 35,- Euro.
Kontakt
Bei Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle gerne persönlich oder unter 02421/221030 999 zur Verfügung.
Ansprechpartnerin
Frau Anke Prick
Sachgebietsleitung
Ort
Zeiten
Kontakt