Allgemeines
Grundsätzlich muss jeder, der angeln will, Inhaber eines Fischereischeines sein.
Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass eine Fischerprüfung
erfolgreich abgelegt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.
Zuständigkeit
Die Fischerprüfung ist in Nordrhein Westfalen bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der / die Bewerber/in den ständigen Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
Zugelassen werden Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben.
Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem öffentlich bekannt gemachten Prüfungstermin zu stellen.
Personen, die unter Betreuung stehen, dürfen nicht zur Fischerprüfung zugelassen werden.
Prüfungstermine
Die Fischerprüfungen finden in der Zeit vom 24.11.2025 (Montag) bis 28.11.2025 (Freitag) statt. Die Anmeldung zur Fischerprüfung wird ab September 2025 mittels eines Anmeldeformulars (zu finden unter "Fischerprüfung / Downloads") möglich sein. Eine Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Prüfungsinhalte
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretischen Teil werden dem Prüfling in Form eines Fragebogens insgesamt 60 Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Natur- und Tierschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Im praktischen Teil sind zunächst ausreichende Artenkenntnisse der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.
Hierzu werden dem Prüfling 6 von 49 Bildtafeln vorgelegt, die richtig benannt
werden müssen.
Weiterhin wird die Aufgabe gestellt, ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät waidgerecht zusammen zu bauen.
Prüfungsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden vom Rheinischen Fischereiverband Lehrgänge angeboten.
Kontakt:
- Bezirk Eifel -
Herr Albert Ullrich
Fon: 02402 73444
Handy: 0176 4208 1487
Mail: albert.ullricht-onlinede
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist vor Beginn der Prüfung zu zahlen.
Fischereischein
Nach bestandener Fischerprüfung wird ein Zeugnis ausgehändigt. Dieses Fischerprüfungszeugnis ist Voraussetzung für den Erhalt eines Fischereischeines, der von den Städten und Gemeinden am jeweiligen Wohnort erteilt wird.
Anmeldung
AnsprechpartnerInnen
Ort
Frau Maike Strick
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 65 (Haus A)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
Zeiten
Standort Kreisverwaltung Düren, Bismarckstr. 16, 52351 Düren
(Amtsbereich Recht & Ordnung)
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
Standort ehem. Straßenverkehrsamt Düren, Kölner Landstr. 271, 52351 Düren
& Geschäftsstelle des Kreises in Jülich
(Amtsbereich Straßenverkehr)
Mo bis Mi: 8 bis 15 Uhr
Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 12 Uhr
Sa: 8 bis 11 Uhr *
* nur in Düren und mit eingeschränktem Leistungsumfang. Weitere Informationen unter: Service- und Öffnungszeiten.
Kontakt
Ort
Herr Niklas Gehrke
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 66 (Haus A)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
Zeiten
Standort Kreisverwaltung Düren, Bismarckstr. 16, 52351 Düren
(Amtsbereich Recht & Ordnung)
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
Standort ehem. Straßenverkehrsamt Düren, Kölner Landstr. 271, 52351 Düren
& Geschäftsstelle des Kreises in Jülich
(Amtsbereich Straßenverkehr)
Mo bis Mi: 8 bis 15 Uhr
Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 12 Uhr
Sa: 8 bis 11 Uhr *
* nur in Düren und mit eingeschränktem Leistungsumfang. Weitere Informationen unter: Service- und Öffnungszeiten.

