Allgemeines
Grundsätzlich muss jeder, der angeln will, Inhaber eines Fischereischeines sein.
Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass eine Fischerprüfung
erfolgreich abgelegt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Prüfungstermine
Prüfungsinhalte
Prüfungsvorbereitung
Gebühren
Fischereischein
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AnsprechpartnerInnen
Frau Maike Strick
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
Kontakt
Frau Irmtraud Bouska
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
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