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Kreis Düren

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Erlaubnis für den Gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer EU-Gemeinschaftslizenz

Allgemeines

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Transporte über 3,5 Tonnen bedürfen einer Erlaubnis.

Es gibt zwei Arten von Erlaubnissen für den Güterkraftverkehr. Neben der deutschlandweit gültigen Erlaubnis für den Güterkraftverkehr gibt es die EU-Gemeinschaftslizenz, die zur Durchführung des Güterkraftverkehrs auf dem Gebiet der Europäischen Union berechtigt.

Unternehmen und Personen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben wollen, müssen über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland verfügen, eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit belegen.

Antragstellung

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

Für den antragstellenden Unternehmer:

  • den Auszug aus dem Handelsregister (beglaubigte Abschrift), wenn eine entsprechende Eintragung besteht,
  • den Nachweis der Vertretungberechtigung,
  • das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (bei einer Gesellschaft für die vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft für die Miterben, bei einem Minderjährigen für die gesetzlichen Vertreter), sowie für die Firma, sofern sie im Handelsregister eingetragen ist
  • die Unterlagen, die zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes nach §2 Abs. 2 bis 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr erforderlich sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen, sowie EigenkapitalbescheinigungPDF-Datei226,15 kB ggfls. mit Zusatzbescheinigung bzw. Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des BetriebesPDF-Datei1,34 MB (für das erste Fahrzeug 9.000 €, für jedes weitere 5.000 €), deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen dürfen),
  • den Nachweis der fachlichen Eignung, falls der antragstellende Unternehmer die Güterkraftverkehrsgeschäfte selbst führt

Für die Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind:

  • das Führungszeugnis,
  • die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • der Nachweis der fachlichen Eignung und
  • den Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses

Hinweis: Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen (Kreis Düren, Straßenverkehrsamt 36/1, 52348 Düren). Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass Unterlagen, die nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind, nicht akzeptiert werden.

Zuständigkeiten

Den Antrag können sie beim Straßenverkehrsamt einreichen, wenn sie ihren Betriebssitz im Kreis Düren haben.

Bearbeitungszeit und Gültigkeitsdauer

Die Bearbeitung des Antrags erfordert 4 - 6 Wochen.

Die EU-Gemeinschaftslizenz sowie die deutschlandweite Erlaubnis für den Güterkraftverkehr wird für höchstens 10 Jahre erteilt. Danach erfolgt eine Neubeantragung.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühren betragen seit dem 01. Juli 2021

  • für die Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenz/-erlaubnis zwischen 320,- € und 500,- €
  • je Ausstellung einer beglaubigten Abschrift 80,- €
  • zuzüglich Verwaltungsaufwand.

Kontakt

Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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