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Kreis Düren

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Erlaubnis für den Gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer EU-Gemeinschaftslizenz

Allgemeines

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Transporte über 3,5 Tonnen bedürfen einer Erlaubnis.

Es gibt zwei Arten von Erlaubnissen für den Güterkraftverkehr. Neben der deutschlandweit gültigen Erlaubnis für den Güterkraftverkehr gibt es die EU-Gemeinschaftslizenz, die zur Durchführung des Güterkraftverkehrs auf dem Gebiet der Europäischen Union berechtigt.

Unternehmen und Personen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben wollen, müssen über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland verfügen, eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit belegen.

Antragstellung

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Eigenkapitalnachweis, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung
  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Arbeitsvertrag Verkehrsleiter
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (vom Verkehrsleiter & allen Geschäftsführern)
  • Fachkundenachweis (Prüfungszeugnis der IHK) für die Unternehmerin oder den Unternehmer beziehungsweise die Verkehrsleiterin oder den Verkehrsleiter. 
  • Führungszeugnis nach Belegart Null. Als Verwendungszweck geben Sie bitte G 31*(EU-Lizenz) an. 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9. Als Verwendungszweck geben Sie bitte G 31* (EU-Lizenz) an. 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes von allen Beteiligten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse von allen Beteiligten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse. Diese Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Ihre Arbeitnehmer versichert sind sowie für sich selbst, wenn Sie privat versichert sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation). Sollten Sie einer anderen Berufsgenossenschaft angehören so bleiben Sie auch im Falle einer Tätigkeitsänderung dieser zugeordnet. Dementsprechend müsste eine Bescheinigung dieser Berufsgenossenschaft eingereicht werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
  • Auszug aus dem Handelsregister (beglaubigte Abschrift), wenn eine entsprechende Eintragung besteht
  • Gewerbemietvertrag 
    - bei Mietwohnungen Einverständniserklärung des Vermieters
     -bei Eigentumswohnungen Grundbuch Abteilung 1 und 3 

Hinweis:

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen 

Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr

Bußgeldstelle

Kölner Landstraße 271

52351 Düren

 

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass Unterlagen, die nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind, nicht akzeptiert werden.

Zuständigkeiten

Den Antrag können sie beim Straßenverkehrsamt einreichen, wenn sie ihren Betriebssitz im Kreis Düren haben.

Bearbeitungszeit und Gültigkeitsdauer

Die Bearbeitung des Antrags erfordert 4 - 6 Wochen.

Die EU-Gemeinschaftslizenz sowie die deutschlandweite Erlaubnis für den Güterkraftverkehr wird für höchstens 10 Jahre erteilt. Danach erfolgt eine Neubeantragung.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühren betragen seit dem 01. Juli 2021

  • für die Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenz/-erlaubnis zwischen 320,- € und 500,- €
  • je Ausstellung einer beglaubigten Abschrift 80,- €
  • zuzüglich Verwaltungsaufwand.

Kontakt

Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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