Allgemeines
Hiermit ist nicht die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis gemeint!
Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und wird für Reisen außerhalb Europas empfohlen.
Es gibt zwei Modelle des Internationalen Führerscheins:
- nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr) sowie
- nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre).
Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968 wird erfahrungsgemäß fast überall auf der Welt anerkannt.
Für welche Länder tatsächlich welcher Internationaler Führerschein benötigt wird, erfahren Sie bei den Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Als Inhaber eines Kartenführerscheines kann Ihnen ein internationaler Führerschein in der Regel direkt vor Ort ausgestellt werden.
Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie zuerst die Umstellung des Papierführerscheines in den EU-Kartenführerschein beantragen.