Allgemeines
Die Jägerprüfung ist in Nordrhein Westfalen bei der Unteren Jagdbehörde
abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der/die Bewerber/in den gewöhnlichen
Aufenthalt (1. Wohnsitz) hat.
Zugelassen werden Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, die die körperliche Eignung besitzen und zuverlässig sind.
Die Jägerprüfung findet einmal jährlich im Frühjahr statt.