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Kreis Düren

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Oldtimer-Kennzeichen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Die Oldtimerfahrzeuge benötigen ein Gutachten vom amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur, dass eine Betriebserlaubnis für Oldtimer gemäß § 23 StVZO nachweist.

Die Kennzeichen von Oldtimerfahrzeugen führen ein "H" hinter der Buchstaben-Ziffern-Kombination.

Erforderliche Unterlagen

Um ein Fahrzeug als Oldtimer anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gutachten gemäß § 23 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen die Kennzeichenschilder
  • bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • Sepa Lastschriftmandat bzgl. der KFZ-Steuer (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des Sepa-Mandates zu erfassen.)
  • Keine Zulassung bei Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs-und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen
  • Einverständniserklärung, dass dem Dritten Auskunft erteilt werden kann, ob Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Zulassung auf Minderjährige:
    0 - 18 Jahre: nur bei Behinderung des Kindes und Einwilligung beider Eltern (Personalausweis und schriftliche Erklärung der Eltern, Ausweis und Schwerbehindertenausweis des Kindes). Eine alleinige Personensorge ist durch Urteil/Beschluss des Familiengerichtes nachzuweisen. Ein Kinderausweis kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Er wird dort sofort ausgestellt und kann in jedem Alter für das Kind beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise