Allgemeines
- Wenn Sie aus einem Nicht-EU-/Nicht-EWR-Land kommen, dürfen Sie mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis maximal 6 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland fahren.
- Danach ist eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein notwendig, wenn Sie weiter am Straßenverkehr teilnehmen möchten.
- Eine Verlängerung dieser 6 Monate ist gesetzlich nicht möglich.
- Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten (z. B. Norwegen, Island, Liechtenstein) sind in Deutschland grundsätzlich unbefristet gültig – eine Umschreibung ist nur bei Ablauf oder Erweiterung nötig.