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Kreis Düren

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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Allgemeines

  • Wenn Sie aus einem Nicht-EU-/Nicht-EWR-Land kommen, dürfen Sie mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis maximal 6 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland fahren.
  • Danach ist eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein notwendig, wenn Sie weiter am Straßenverkehr teilnehmen möchten.
  • Eine Verlängerung dieser 6 Monate ist gesetzlich nicht möglich.
  • Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten (z. B. Norwegen, Island, Liechtenstein) sind in Deutschland grundsätzlich unbefristet gültig – eine Umschreibung ist nur bei Ablauf oder Erweiterung nötig.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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