Allgemeines
Bei Diebstahl eines bzw. beider Kennzeichenschilder muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Bei Verlust eines bzw. beider Kennzeichenschilder muss eine eidesstattliche Versicherung der Halterin/des Halters abgegeben werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters unter Vorlage des gültigen Personalausweises erforderlich.
Bei Verlust und Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht), Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- eidesstattliche Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters gegenüber dem Urkundsbeamten
- oder die Diebstahlsanzeige
Wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde oder in Verlust geraten ist, ist das zweite Kennzeichen mitzubringen.
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: