Allgemeines
Bei Diebstahl eines bzw. beider Kennzeichenschilder muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist eine eidesstattliche Versicherung der Halterin / des Halters notwendig.
- Die Abgabe dieser Erklärung erfolgt persönlich bei der Zulassungsstelle.
- Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
In allen Fällen (Verlust oder Diebstahl) ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
1. Fahrzeugunterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht oder Eintrag in Teil I)
2. Personen- und Nachweisdokumente
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
- Eidesstattliche Verlusterklärung bei Verlust (wird gegenüber dem Urkundsbeamten der Zulassungsstelle abgegeben)
- oder Diebstahlsanzeige bei Diebstahl
3. Übrig gebliebenes Kennzeichen
Wenn nur ein Kennzeichen verloren oder gestohlen wurde, bringen Sie bitte das noch vorhandene Kennzeichen mit.
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

