Inhalt anspringen

Kreis Düren

Für eine Ansicht der Seite in Einfacher Sprache, bitte den Button klicken.

Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

Allgemeines

Bei Diebstahl eines bzw. beider Kennzeichenschilder muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Bei Verlust eines bzw. beider Kennzeichenschilder muss eine eidesstattliche Versicherung der Halterin/des Halters abgegeben werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters unter Vorlage des gültigen Personalausweises erforderlich.

Bei Verlust und Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht), Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • eidesstattliche Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters gegenüber dem Urkundsbeamten
  • oder die Diebstahlsanzeige

Wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde oder in Verlust geraten ist, ist das zweite Kennzeichen mitzubringen.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise