Vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B
Gemäß § 10 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bestehen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis Mindestaltersgrenzen. Das Mindestalter für die unbeschränkte Fahrerlaubnisklasse B (außer Begleitetes Fahren) ist auf 18 Jahre festgelegt. Nach § 74 Abs. 1 i.V.m. § 10 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen hiervon zulassen. (Erteilung einer Ausnahme ist frühestens mit 17 Jahren möglich!).
Bei der Erteilung von Ausnahmen für Kraftfahrzeugführer tragen die Fahrerlaubnisbehörden jedoch ein hohes Maß an Verantwortung. Den Anliegen der Antragsteller stehen die Interessen der Verkehrssicherheit gegenüber. Durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Mindestaltersgrenzen sollen daher nur für Fahrerlaubnisbewerber unzumutbare Härten vermieden werden. Eine Härte für den Antragsteller ist dann anzunehmen, wenn die Benutzung eines Personenkraftwagens unabweisbar notwendig ist um z.B. seine Ausbildungsstätte zu erreichen.
In jedem Einzelfall muss eingehend geprüft werden, ob zumutbare öffentliche Verkehrsverbindungen zwischen Wohnort und Ausbildungsstelle bestehen, Beförderungen durch Familienangehörige möglich sind oder die Beförderung anderweitig sichergestellt werden kann. Dabei müssen auch gewisse Erschwernisse in Kauf genommen werden. Auch eine mögliche Mitfahrgelegenheit oder die Tatsache, ob die Wegstrecke mit einem Zweirad zurückgelegt werden kann, sind von Bedeutung.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung vor, muss in jedem Fall auf eigene Kosten eine medizinisch-psychologische Eignungsbegutachtung durchgeführt werden. Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob der Jugendliche bereits einen Entwicklungsstand und die Reife erreicht hat, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges gewährleisten.
- formloser Antrag mit Begründung (Unterschrift des Antragstellers und der Erziehungsberechtigten erforderlich)
- Fotokopie des Ausbildungs-/Arbeitsvertrages
- Bescheinigung des Arbeitgebers mit den täglichen Arbeitszeiten
- Bescheinigung der Berufsschule mit den entsprechenden Unterrichtszeiten (nur für den Fall, dass auch Fahrten zur Berufsschule mit beantragt werden
- Die Verwaltungsgebühr beträgt 70,00 €
- zuzüglich der Gebühren für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Bitte beachten Sie, dass auch Verwaltungsgebühren auch anfallen, wenn dem Antrag nicht zugestimmt wird!
Vorzeitige Erteilung der Klasse T
Bei Ausnahmen vom Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis Kl. T findet ebenfalls ein strenger Prüfmaßstab Anwendung.
Eine Ausnahme kommt hier nur in Frage, wenn ohne die Erteilung einer Ausnahme ein Härtefall für den Betroffenen vorliegen würde. Dies kann der Fall sein, wenn die Existenz des Betriebes gefährdet wäre und dies nicht durch andere Maßnahmen (z.B. Einstellung externer Arbeitskräfte) behoben werden kann.
Die entsprechenden Unterlagen reichen Sie bitte bei der Führerscheinstelle ein. Die Entscheidung über den Antrag einer Ausnahme für die Klasse T obliegt jedoch der Bezirksregierung in Köln.
Sollten alle Voraussetzungen gegeben sein, muss auch hier in jedem Fall auf eigene Kosten eine medizinisch-psychologische Eignungsbegutachtung durchgeführt werden. Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob der Jugendliche bereits einen Entwicklungsstand und die Reife erreicht hat, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges gewährleisten.
- formloser Antrag mit Begründung (Unterschrift des Antragstellers und der Erziehungsberechtigten erforderlich)
- evtl. zusätzlich Stellungnahme der Kreisbauernschaft oder Landwirtschaftskammer
- Die Verwaltungsgebühr beträgt 70,00 €
- zuzüglich der Gebühren für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Bitte beachten Sie, dass auch Verwaltungsgebühren auch anfallen, wenn dem Antrag nicht zugestimmt wird!
Ansprechpartnerin
Ort
Frau Birgit Hoegen
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 150 (SVA)
Kölner Landstr. 271
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
Zeiten
Standort Kreisverwaltung Düren, Bismarckstr. 16, 52351 Düren
(Amtsbereich Recht & Ordnung)
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
Standort ehem. Straßenverkehrsamt Düren, Kölner Landstr. 271, 52351 Düren
& Geschäftsstelle des Kreises in Jülich
(Amtsbereich Straßenverkehr)
Mo bis Mi: 8 bis 15 Uhr
Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 12 Uhr
Sa: 8 bis 11 Uhr *
* nur in Düren und mit eingeschränktem Leistungsumfang. Weitere Informationen unter: Service- und Öffnungszeiten.