Allgemeines
Wenn in Ihrem Führerschein eine Sehhilfe als allgemeine Auflage eingetragen ist und Sie benötigen eigentlich keine Sehhilfe mehr aufgrund von Augenoperation oder natürliche Augenveränderung, müssen Sie die Auflage "Sehhilfe erforderlich" aus Ihrem Führerschein austragen lassen, um Probleme bei der Verkehrskontrolle zu vermeiden, da dies ein Verstoß gegen eine Auflage darstellt.
Das bloße Mitführen des Attestes oder Gutachten des Arztes reicht hier nicht aus.