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Kreis Düren

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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Allgemeines

Das „begleitete Fahren mit 17“ eröffnet den 17-jährigen Jugendlichen bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die Ausbildung in der Fahrschule darf ab einem Alter von 16 ½ Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei-, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-Jährigen keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, welche im Inland und in Österreich gültig ist. In der Prüfungsbescheinigung sind die Namen der zugelassen Begleitpersonen vermerkt.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse müssen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. 

Wichtig: Die Zuständigkeit richtet sich danach, wo Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, nicht danach welche Fahrschule Sie besuchen möchten.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer 4 – 6 Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfahren Sie in Ihrer Fahrschule.

Bei persönlicher Vorsprache ist vorab ein Termin zu vereinbaren.  

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