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Kreis Düren

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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Allgemeines

Mit dem begleiteten Fahren ab 17 dürfen Jugendliche schon vor ihrem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson Auto fahren. Ziel ist es, erste Fahrpraxis unter sicheren Bedingungen zu sammeln.

  • Start der Ausbildung: ab 16½ Jahren in der Fahrschule möglich
  • Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

Nach bestandener Prüfung erhalten die Jugendlichen keine Fahrerlaubnis im Kartenformat, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt nur in Deutschland und Österreich und enthält die zugelassenen Begleitpersonen.

Antragstellung

Wenn Sie am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten, müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz einen Antrag stellen – unabhängig davon, bei welcher Fahrschule Sie angemeldet sind.

Das bedeutet konkret:

  • Wenn Sie im Kreis Düren wohnen, sind wir zuständig.
  • Wenn Ihre Fahrschule im Kreis Düren liegt, Sie aber nicht im Kreis Düren wohnen, dann ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort zuständig – nicht wir.

Der Antrag kann

  • persönlich
  • durch eine bevollmächtigte Person
  • oder postalisch gestellt werden (zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,20 €).

Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir Ihre Unterlagen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Anschließend beauftragen wir die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfungen.

Alle weiteren Informationen zur Fahrausbildung und zu den Prüfungen erhalten Sie direkt von Ihrer Fahrschule.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Sebastian Luenenstrass, stock.adobe.com
  • ©Coloures-Pic - stock.adobe.com