Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen?
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen – sofern vor Ort entsprechende Regelungen bestehen – zum Beispiel:
- Parkplätze an Ladesäulen nutzen
- kostenlos auf ausgewiesenen Parkflächen parken
- bestimmte Zu- oder Durchfahrtsbeschränkungen passieren
- ausgewählte Busspuren befahren
Hinweis: Diese Vergünstigungen sind lokal unterschiedlich und hängen von kommunalen Entscheidungen ab.
Welche Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten?
Ein E-Kennzeichen können bekommen:
- reine Elektrofahrzeuge (Batterieelektrische Fahrzeuge)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- von außen aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride), wenn sie
- maximal 50 g CO₂/km ausstoßen oder
- eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km erreichen
E-Plakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Auch im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge können die Privilegien des EmoG nutzen.
Dafür kann auf Antrag eine E-Plakette (mit dem Buchstaben „E“) ausgegeben werden.
Gebühren
E-Kennzeichen: mindestens 27,80 €
E-Plakette für ausländische Fahrzeuge: 11,00 €
Rechtsgrundlage
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

