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Kreis Düren

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E–Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 26.09.2015 können Elektrofahrzeuge ein eigenes E-Kennzeichen erhalten. Damit möchte der Gesetzgeber den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge fördern.

Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen?

Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen – sofern vor Ort entsprechende Regelungen bestehen – zum Beispiel:

  • Parkplätze an Ladesäulen nutzen
  • kostenlos auf ausgewiesenen Parkflächen parken
  • bestimmte Zu- oder Durchfahrtsbeschränkungen passieren
  • ausgewählte Busspuren befahren

Hinweis: Diese Vergünstigungen sind lokal unterschiedlich und hängen von kommunalen Entscheidungen ab.

Welche Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten?

Ein E-Kennzeichen können bekommen:

  • reine Elektrofahrzeuge (Batterieelektrische Fahrzeuge)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • von außen aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride), wenn sie
    • maximal 50 g CO₂/km ausstoßen oder
    • eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km erreichen

E-Plakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Auch im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge können die Privilegien des EmoG nutzen.
Dafür kann auf Antrag eine E-Plakette (mit dem Buchstaben „E“) ausgegeben werden.

Gebühren

E-Kennzeichen: mindestens 27,80 €
E-Plakette für ausländische Fahrzeuge: 11,00 €

Rechtsgrundlage

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise