Zum 01.03.2008 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Dieses Verfahren ersetzt die frühere Versicherungsbestätigung, besser bekannt unter dem Namen "Versicherungsdoppelkarte".
Die elektronische Versicherungsbestätigung gilt, mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen, für alle Arten von Kennzeichen. Für Ausfuhrkennzeichen gelten die bisherigen Versicherungsbestätigungen weiter.
Der Kunde erhält von seinem Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die sogenannte VB-Nummer. Diese gibt der Halter (oder ein Bevollmächtigter) bei seiner Vorsprache bei der Zulassungsstelle an.
Mit diesem Code kann die Zulassungsstelle die entsprechenden Daten abrufen. In den übermittelten Daten ist dann unter anderem festgelegt, was für ein Fahrzeug unter welchen Bedingungen auf welchen Halter zugelassen werden darf. Die VB-Nummer kann der Zulassungsbehörde schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der abgerufene Datensatz für die Zulassungsbehörde bindend ist - abweichende Papier-Versicherungsdoppelkarten können nicht optional verwendet werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer oder die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes Düren (Tel. 02421/221036900).
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: