Allgemeines
Die Zuständigkeit richtet sich danach, wo Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, nicht danach welche Fahrschule Sie besuchen möchten.
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer 4 – 6 Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfahren Sie in Ihrer Fahrschule.