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Kreis Düren

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Gewerblicher Personenbeförderungsverkehr mit Taxen und Mietwagen bis zu 9 Personen

Allgemeines

Verkehr mit Taxen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten und mit denen der Unternehmer Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es besteht Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht.

Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Der Mietwagenverkehr unterliegt nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei verhandelbar. Nur die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangenen Beförderungsaufträge dürfen durchgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren und ein Bereithalten an öffentlichen Plätzen ist nicht erlaubt.

Antragstellung

Sie möchten entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Personenkraftwagen befördern?

Die Genehmigung können Sie mit folgendem Vordruck beantragen. Bitte senden Sie diesen Antrag mit den erforderlichen Anlagen per Post oder Fax.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • TÜV-Bescheinigungen und Eichnachweise der von ihnen eingesetzten Fahrzeuge
  • Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Kreditinstitutes ggfls mit Zusatzbescheinigung (siehe Downloads)
  • des weiteren Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft,
  • das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu beantragen sind und nicht älter als 3 Monate sein dürfen. Die Zeugnisse sind für den Antragsteller und ggfls. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • fachlicher Eignungsnachweis des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
  • bei Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind:
    • beglaubigte Abschrift der Eintragungen
    • Gesellschafterliste
    • Gesellschaftervertrag
    • Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für alle Gesellschafter
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Stellplatznachweis für jedes angemeldete Fahrzeug

Hinweis: Alle Führungszeugnisse sowie Auszüge aus dem Gewerbezentralregister müssen zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde beantragt werden und direkt an das Straßenverkehrsamt (Kreis Düren, Straßenverkehrsamt 36/1, 52348 Düren) gesendet werden. Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass Unterlagen die nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind, nicht akzeptiert werden.

Zuständigkeiten

Den Antrag können sie beim Straßenverkehrsamt einreichen, wenn sie ihren Betriebssitz im Kreis Düren haben.

Bearbeitungszeit und Gültigkeitsdauer

Die Bearbeitung des Antrags erfordert ca. 6 Wochen.

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt höchstens 5 Jahre und muss dann neu beantragt werden.

Gebühren

Für Taxen:

  • für das erste Fahrzeug 150,- € (zuzüglich Verwaltungsaufwand)
  • für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren 40,- € (zuzüglich Verwaltungsaufwand)

Für Mietwagen:

  • für das erste Fahrzeug 60,- € (zuzüglich Verwaltungsaufwand)
  • für jedes weitere Fahrzeug in demselben Verfahren 30,- € (zuzüglich Verwaltungsaufwand)

Downloads

Kontakt

Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Bjoern Wylezich, stock.adobe.com