Allgemeines
Grundsätzlich besteht keine rechtliche Verpflichtung bei einer Änderung des Nachnamen den Führerschein ändern zu lassen. Sollten Sie dennoch den Führerschein angleichen wollen, ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle bezüglich des Umtauschs von Kartenführerscheinen notwendig.