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Kreis Düren

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Personenbeförderungsschein

Allgemeines

Wenn Sie beruflich Fahrgäste befördern möchten, z. B. in:

  • Taxen
  • Mietwagen mit Fahrer
  • Krankenkraftwagen (z. B. Krankenfahrdienste)
  • Bussen im Linienverkehr
  • Fahrzeugen für gewerbliche Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
  • gebündeltem Bedarfsverkehr (z. B. Sammeltaxis oder On-Demand-Verkehre)

..benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), auch bekannt als Personenbeförderungsschein.

Diese Fahrerlaubnis wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss rechtzeitig verlängert werden, wenn Sie weiter im Personenverkehr tätig sein möchten.

⚠️ Wichtig:
Für die Erteilung, Verlängerung oder Neuerteilung eines Personenbeförderungsscheins (FzF) müssen alle erforderlichen Unterlagen – insbesondere die ärztliche Bescheinigung und der Nachweis über ein ausreichendes Sehvermögen – bereits bei Antragstellung vollständig vorgelegt werden.

Eine Bearbeitung Ihres Antrags kann erst beginnen, wenn alle Nachweise vollständig eingereicht wurden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • OLIVER NOWAK
  • ©Coloures-Pic - stock.adobe.com