Allgemeines
Bitte beachten Sie, dass bei Erteilungen, Verlängerungen und Neuerteilungen eines Personenbeförderungsscheines alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt werden sollten. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen kann eine Bearbeitung erfolgen.