Allgemeines
Wenn Sie beruflich Fahrgäste befördern möchten, z. B. in:
- Taxen
- Mietwagen mit Fahrer
- Krankenkraftwagen (z. B. Krankenfahrdienste)
- Bussen im Linienverkehr
- Fahrzeugen für gewerbliche Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
- gebündeltem Bedarfsverkehr (z. B. Sammeltaxis oder On-Demand-Verkehre)
..benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), auch bekannt als Personenbeförderungsschein.
Diese Fahrerlaubnis wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss rechtzeitig verlängert werden, wenn Sie weiter im Personenverkehr tätig sein möchten.
⚠️ Wichtig:
Für die Erteilung, Verlängerung oder Neuerteilung eines Personenbeförderungsscheins (FzF) müssen alle erforderlichen Unterlagen – insbesondere die ärztliche Bescheinigung und der Nachweis über ein ausreichendes Sehvermögen – bereits bei Antragstellung vollständig vorgelegt werden.
Eine Bearbeitung Ihres Antrags kann erst beginnen, wenn alle Nachweise vollständig eingereicht wurden.