Um möglichst kurze Wartezeiten zu erreichen, sind unterschiedliche organisatorische Abläufe für Privatkund*innen sowie für den Kfz-Handel und Zulassungsdienste in der Zulassungsbehörde erforderlich.
Das Terminbuchungssystem ist ab 01.05.2024 nicht mehr für den Kfz-Handel und Zulassungsdienste zugelassen. Für den Kfz-Handel und Zulassungsdienste ist ein Zulassungs- und Abholservice mit folgenden Regelungen eingerichtet:
Abgabezeiten
Der Kfz-Handel und Zulassungsdienste können maximal zweimal pro Tag ihre Zulassungsunterlagen an der Information abgeben. Die Abgabe erfolgt ausschließlich in hierfür vorgesehenen Dokumententaschen, welche mit dem Namen des jeweiligen Kfz-Handel bzw. Zulassungsdienstes und einer Telefonnummer versehen sein müssen. Jeder Dokumententasche ist ein ausgefülltes Vorblatt (PDF-Datei) (Öffnet in einem neuen Tab) beizulegen. Die Dokumententaschen werden innerhalb der folgenden Abgabezeiten entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sie werden nach Bearbeitung der Taschen informiert und können bei Abholung der Tasche eine weitere Tasche abgeben oder alternativ zu folgenden Abgabezeiten:
1. Zeitraum:
Bearbeitung (nach Möglichkeit) am gleichen Tag, max. 1 Tasche
Mo - Fr | 08:00 bis 09:30 Uhr |
2. Zeitraum
Bearbeitung (nach Möglichkeit) am Folgetag, max. 1 Tasche
Mo - Mi | 13:00 bis 14:30 Uhr |
Do | 14:30 bis 16:30 Uhr |
Fr | 10:30 bis 11:30 Uhr |
Der Schnellschalter für Außerbetriebsetzung steht auch dem Handel für maximal drei Vorgänge einmal täglich zur Verfügung.
Abholung der Unterlagen
Sie werden grundsätzlich informiert, sobald die Unterlagen abgeholt werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung am gleichen Tag nicht grundsätzlich gewährleistet und auch mehr als einen Werktag in Anspruch nehmen kann.
Begrenzung der Zulassungskontingente
Die Zulassungsbehörde behält sich vor, im Ausnahmefall die Anzahl der Zulassungsvorgänge pro Kfz-Handel/Zulassungsdienst zu begrenzen (z.B. am Monats- oder Quartalsende).
Vorbereitung der Zulassungsanträge
Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf und eine vollständige Bearbeitung der eingereichten Anträge ist eine optimale Vorbereitung der Antragsunterlagen. Es können nur vollständige Zulassungsanträge bearbeitet werden. Fehlende Unterlagen führen grundsätzlich zur Ablehnung der Zulassung. Bei der Kennzeichenzuteilung müssen die Daten der Reservierung mit den Halterdaten übereinstimmen. Abweichungen führen ebenfalls zur Ablehnung der Zulassung. Organisatorische Vorgaben lassen es nicht zu, die Antragsunterlagen bei der Abgabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Soweit die Bearbeitung aus diesen Gründen nicht möglich ist, werden die Vorgänge zurückgegeben. Eine abschließende Bearbeitung ist erst nach Ergänzung/Vervollständigung am nächsten Arbeitstag möglich.
Die Vorgänge werden anhand von Checklisten (PDF-Datei) (Öffnet in einem neuen Tab) bearbeitet. Jedem Vorgang wird eine vorbereitete Checkliste beigefügt, in dem das jeweilige Kennzeichen und eventuelle Besonderheiten angegeben werden müssen (z.B. Saisonkennzeichen, Verwendung als Taxi/Mietwagen, etc.).
Die Zulassungsunterlagen müssen mit den dazugehörigen Kennzeichenschildern abgegeben werden.
Hinweise zur Bearbeitung von Mehrstufenfahrzeugen
Die Zulassung eines mehrstufig gefertigten Fahrzeuges verursacht außerordentlich hohe Bearbeitungszeiten. Eine Bearbeitung am gleichen Tag kann grundsätzlich nur noch gewährleistet werden, wenn
- eine Datenbestätigung als Anlage zur EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers für das vollständige Fahrzeug oder
- ein Gutachten nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) für das Mehrstufenfahr-zeug vorgelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass Zulassungen von mehrstufig gefertigten Fahrzeugen ohne Datenbestätigung oder Gutachten nach § 13 EG-FGV nicht mehr am Tag der Antragstellung, sondern innerhalb einer Woche ab An-tragstellung bearbeitet werden.
Zuteilung einer Kennzeichenserie
Zur Vorbereitung der Anträge wird vorweg eine Kennzeichenserie zugeteilt. Hieraus können Kennzeichen ausgewählt und in die Checkliste eingetragen werden. Diese Kennzeichen werden nicht als Wunschkennzeichen oder Vorabreservierungen behandelt.