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Kreis Düren

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Rote Dauerkennzeichen

Die Zulassungsstelle kann zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, Herstellern, Teileherstellern und Werkstätten auf Antrag ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Dauerkennzeichen) auch an verschiedenen Fahrzeugen zuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung der Voraussetzungen zur Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
sind der Zulassungsbehörde vorzulegen: 

1. Antrag und Versicherungsunterlagen

  • Formloser Antrag
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

2. Nachweise zur Firma / Person

  • Gewerbeanmeldung (aktueller Nachweis, dass das Gewerbe noch ausgeübt wird)
  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Ausweis der/des Geschäftsführerin / Geschäftsführers
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Beantragung bei der Zulassungsstelle oder online unter www.bundesjustizamt.de
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „O“, nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
    • Antrag unter 0461 / 316-0 oder online unter www.kba.de
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls (keine Kfz-Steuerrückstände)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht, falls Antrag durch Bevollmächtigten gestellt wird
    • Ausweis des Bevollmächtigten zusätzlich erforderlich
  • SEPA-Lastschriftmandat (mit IBAN & BIC)PDF-Datei74,87 kB

3. Nachweis geeigneter Stellplätze

  • Kopie des Mietvertrages oder Eigentumsnachweis
  • Anforderungen an den Stellplatz:
    • Klar vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenztes Privatgrundstück (Eigentum oder angemietet)
    • Mindestens 2 Stellplätze
    • Sofern auf dem Grundstück mehrere Fahrzeughändler ansässig sind, müssen die Stellplätze des Antragstellenden deutlich und sichtbar von den Plätzen der anderen Händler abgegrenzt sein.
    • Beschilderung mit Firmenname und Telefonnummer (Es muss klar erkennbar sein, wer für die Stellplätze verantwortlich ist bzw. wer Inhaber des betreffenden Autohandels ist.)
    • Briefkasten, der eindeutig zuordenbar und ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand erreichbar sein muss 

Anforderungen an einen geeigneten Stellplatz können im Rahmen einer Betriebsbesichtigung überprüft werden.



Rechtsgrundlage

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Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Coloures-Pic - stock.adobe.com