Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass Sie für Anliegen, die rote Dauerkennzeichen betreffen, einen persönlichen Termin benötigen. Bitte vereinbaren Sie diesen telefonisch unter 02421/221030900 oder richten eine Terminanfrage per E-Mail an svakreis-duerende.
Allgemeines
Die örtliche Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) kann auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, -herstellern, -teileherstellern und -werkstätten ein rotes Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung auch an verschiedenen Fahrzeugen (Dauerkennzeichen) zuteilen.
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der Voraussetzungen zur Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
sind der Zulassungsbehörde vorzulegen:
- formloser Antrag
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Gewerbeanmeldung (aktueller Nachweis, dass das Gewerbe noch ausgeübt wird)
- aktueller Handelsregisterauszug und Ausweis der/des Geschäftsführerin/s
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Zulassungsbehörde oder auch online unter www.bundesjustizamt.de (Öffnet in einem neuen Tab))
- polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart "O" (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in 24932 Flensburg (selbstständig zu beantragen unter 0461/316-0 oder auch online unter www.kba.de (Öffnet in einem neuen Tab))
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, dass keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht, sofern der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt wird. Der Personalausweis bzw. Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Nachweis über geeignete Stellplätze (Kopie des Mietvertrages)
Anforderungen an einen geeigneten Stellplatz (Überprüfung im Rahmen einer Betriebsbesichtigung)
- ein klar vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenztes Privatgrundstück (Eigentum oder angemietet)
- mindestens 2 Stellplätze
Sofern auf dem Grundstück mehrere Fahrzeughändler ansässig sind, müssen die Stellplätze der/s Antragsstellerin/s deutlich und sichtbar von den Plätzen der anderen Händler abgegrenzt sein. - Beschilderung des Stellplatzes (Name der Firma oder der/s Gewerbetreibenden mit Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit)
Es muss klar erkennbar sein, wer für die Stellplätze verantwortlich ist bzw. wer Inhaber des betreffenden Autohandels ist. - Briefkasten, der zweifelsfrei dem Stellplatz zuzuordnen und ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand erreichbar sein muss
Rechtsgrundlage
Download
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: