Voraussetzungen
Ein rotes Kennzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn:
- Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt
- Ein Gutachten gemäß § 23 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur vorliegt
Hinweis: Fahrzeuge mit roten Kennzeichen benötigen keine Betriebserlaubnis, müssen aber die materiellen Bau- und Betriebsvorschriften (§ 30 ff. StVZO) einhalten (z. B. Reifen, Bremsen).
Welche Fahrten sind erlaubt?
Mit roten Dauerkennzeichen dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die dem Pflegen des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen
- An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zur Reparatur, Wartung oder TÜV-Vorführung
Anbringung der Kennzeichen
Rote Dauerkennzeichen müssen während der Fahrt an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeuges (bei Motorrädern nur Rückseite) fest angebracht sein.
Andere Kennzeichen müssen abgedeckt werden.
Befristung
Nach Ablauf der Zuteilung muss der Fahrzeugschein, das Fahrtenbuch und Nachweise über die Teilnahme an Veranstaltungen unverzüglich zur Überprüfung vorgelegt werden.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Fahrzeughalter erhält einen Fahrzeugschein mit allen Fahrzeugdaten (Art, Hersteller, Fahrzeug-Ident-Nummer, etc.)
Für alle Fahrten im Zusammenhang mit Oldtimer-Veranstaltungen sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten muss ein Fahrtenbuch geführt werden, in dem folgende Angaben enthalten sind:
- Verwendetes rotes Kennzeichen
- Tag der Fahrt
- Art und Hersteller des Fahrzeugs
- Fahrzeug-Ident-Nummer
- Fahrtstrecke
Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren und auf Verlangen zuständigen Personen vorzulegen
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der Voraussetzungen sind folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorzulegen:
- Formloser Antrag
- Versicherungsbestätigungskarte
- Führungszeugnis (Belegart O für Behörden)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (selbst beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen)
- Nachweise über die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
- Fahrzeugbriefe der Oldtimer-Fahrzeuge
- Gutachten gemäß § 23 StVZO
- gültiger Ausweis (keine Kopie) und ggfls. Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer an den ZOLL
Zuverlässigkeit des Antragstellers
Die Zulassungsstelle prüft, ob kein Missbrauch des Kennzeichens zu erwarten ist.
Widerruf / Rücknahme der Kennzeichen ist möglich bei:
- Unzuverlässigkeit des Antragstellers (zweckwidrige Nutzung, falsches Fahrzeug)
- fehlendem Versicherungsschutz
- Wegfall der Berechtigung (z. B. Verkauf des Oldtimers, keine Teilnahme an Veranstaltungen)
Rechtsgrundlage
Download
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

